Das deutsche Wettbewerbsrecht besteht aus dem Recht des sog. Lauterkeitsrechts sowie dem Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen und gibt die von den Marktteilnehmern zu beachtenden „Spielregeln“ eines freien, aber fairen Wettbewerbs vor.
Das Werberecht, welches die Regelungen der zulässigen Werbung umfasst, wird dem Wettbewerbsrechts zugeordnet und um eine Vielzahl von Sondervorschriften ergänzt.
Das Werberecht, welches die Regelungen der zulässigen Werbung umfasst, wird dem Wettbewerbsrechts zugeordnet und um eine Vielzahl von Sondervorschriften ergänzt.