Unter dem Medienrecht versteht man das Recht der Presse, des Rundfunks, des Film sowie der sog. Neuen Medien. Einen wichtigen Teilbereich stellt dabei das Recht der Wort- und Bildberichterstattung und der Schutz des Persönlichkeitsrechts dar.
Das Social-Media-Recht versteht sich als Querschnittsmaterie, die alle Sachverhalte mit Bezug zu den sozialen Medien regelt.
Das Social-Media-Recht versteht sich als Querschnittsmaterie, die alle Sachverhalte mit Bezug zu den sozialen Medien regelt.