Das Markenrecht findet seine gesetzliche Grundlage vor allem im Markengesetz und ist der bedeutendste Teil des deutschen Kennzeichenrechts. Es regelt neben der „Marke“ auch die Kennzeichen der „geschäftlichen Bezeichnungen“ und der „geografischen Herkunftsangaben“. Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher die Ursprungsidentität des mit ihr gekennzeichneten Produkts zu garantieren, indem sie es ermöglichen soll, das Produkt ohne Verwechslungsgefahr von Produkten anderer Herkunft zu unterscheiden.
Das Designrecht, auch Geschmacksmusterrecht genannt, wird durch das Designgesetz geregelt und schützt Designleistungen. Durch eine entsprechende Eintragung können zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen eines Produktes geschützt werden, sofern diese neu sind und eine Eigenart aufweisen.
Das Designrecht, auch Geschmacksmusterrecht genannt, wird durch das Designgesetz geregelt und schützt Designleistungen. Durch eine entsprechende Eintragung können zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen eines Produktes geschützt werden, sofern diese neu sind und eine Eigenart aufweisen.