BGH: YouTube nicht zur Auskunft über E-Mail-Adresse, IP-Adresse und Telefonnummer eines Nutzers verpflichtet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Betreiber von Videoplattformen nach Art. 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG nur zur Herausgabe des Namens und der Anschrift, nicht jedoch der E-Mail-Adresse, IP-Adresse und Telefonnummer ihrer Nutzer verpflichtet sind, wenn diese widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Inhalte auf die Plattform hochladen (BG...
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EuGH: Auskunftsanspruch gegen YouTube/Google umfasst nach RL 2004/48 nur die Postanschrift des Nutzers

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass der Rechtsinhaber bei einem illegalem Hochladen eines Films auf eine Online-Plattform wie YouTube nach Art. 8 Abs. 2 lit. a der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom Betreiber der Plattform nur die Postanschrift des betreffenden Nutzers, nicht aber ...
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