BGH: Bereithalten von frei-zugänglicher Software auf eigenem Download-Portal stellt Urheberrechtsverletzung dar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Bereithalten von frei-zugänglicher Software zum Download ohne Zustimmung des Rechteinhabers über einen eigenen Server, in das ausschließliche Recht des Rechteinhabers zur öffentlichen Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens gem. §§ 19a, 69c Nr. 4 UrhG eingreift, auch wen...
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